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Frank Gärtner

bevollmächtigter Bezirkschornsteinfeger

für den Rhein-Kreis Neuss - Bezirk 07


 

 

Energienews


23.10.2017

Fotos und Urheberrecht: was Sie fotografieren und veröffentlichen dürfen

Wer beruflich oder privat fotografiert, muss das Urheberrecht, Kunsturheberrecht und das Persönlichkeitsrecht beachten, sobald die Bilder verbreitet werden.

Ob ein Foto mit oder ohne Erlaubnis veröffentlicht werden darf, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dabei ist entscheidend, ob Personen oder Gebäude oder beides zu sehen ist. In welchen Fällen man was beachten muss, lesen Sie hier.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater