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Frank Gärtner

bevollmächtigter Bezirkschornsteinfeger

für den Rhein-Kreis Neuss - Bezirk 07


 

 

Energienews


11.01.2026

Überschüssigen Solarstrom an die Nachbarn verkaufen

Hauseigentümer dürfen künftig den Solarstrom vom Dach unbürokratisch an ihre Nachbarn verkaufen. Dies erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026 regional und unter klar definierten Bedingungen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater